Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C)
Gleiche Optik wie bei „Über mich“, reduziert auf die WordPress-Standardfarben und mit einheitlicher Umrandung aller AGB-Klappfelder.
Für Verträge mit Verbrauchern.
NFrank-Elektro
Inhaber: Nicolas Frank
Ferdinand-Creutz-Straße 8
64720 Michelstadt
Telefon: +49 6061 6308727
E-Mail: mail@nfrank-elektro.de
Hinweis: Diese Vorlage ist eine praktische Arbeitsgrundlage für einen selbstständigen Elektromeister mit Privatkunden. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge gelten besondere Informations- und Widerrufspflichten.
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NFrank-Elektro, Inhaber Nicolas Frank, und seinen Kunden, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Vertragsschluss
1. Angebote von NFrank-Elektro sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Ausführungsbeginn oder Durchführung der beauftragten Leistung.
3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, das Leistungsverzeichnis und etwaige schriftliche Zusatzvereinbarungen.
III. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
1. NFrank-Elektro erbringt Elektroinstallations-, Reparatur-, Wartungs-, Prüf- und Montageleistungen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
2. Der Kunde hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen, insbesondere freien Zugang zu den Arbeitsbereichen, Zugang zu Strom- und Anschlussmöglichkeiten sowie, soweit erforderlich, die Benennung besonderer Risiken oder Vorschäden.
3. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von NFrank-Elektro.
4. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert vergütet.
IV. Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Fahrtkosten, Materialkosten, Entsorgungsaufwand, Prüfungen, Messungen und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
3. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. NFrank-Elektro ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
V. Termine und Ausführungsfristen
1. Angaben zu Leistungsbeginn, Ausführungsdauer und Fertigstellung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Nicht vorhersehbare und von NFrank-Elektro nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Lieferengpässe, Ausfälle von Zulieferern, behördliche Maßnahmen, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige betriebliche Störungen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
VI. Abnahme
1. Werkleistungen sind vom Kunden nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht ab, kann die Abnahme nach den gesetzlichen Grundsätzen als erfolgt gelten.
4. Die Ingebrauchnahme der Leistung kann als Abnahme gewertet werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert wird.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren, Bauteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NFrank-Elektro.
VIII. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Offensichtliche Mängel sollen NFrank-Elektro möglichst zeitnah angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
3. Garantieerklärungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich abgegeben wurden.
IX. Haftung
1. NFrank-Elektro haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
X. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss eingreift.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, NFrank-Elektro, Inhaber Nicolas Frank, Ferdinand-Creutz-Straße 8, 64720 Michelstadt, Telefon: +49 6061 6308727, E-Mail: mail@nfrank-elektro.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
NFrank-Elektro
Inhaber Nicolas Frank
Ferdinand-Creutz-Straße 8
64720 Michelstadt
E-Mail: mail@nfrank-elektro.de
Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Waren:
- Bestellt am: ____________________
- Erhalten am: ____________________
- Name des/der Verbraucher(s): ____________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
- Datum: ____________________
XI. Streitbeilegung
1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: [https://ec.europa.eu/consumers/odr/](https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Die Plattform wird auf Informationsseiten weiterhin genannt, auch wenn die praktische Bedeutung inzwischen gering ist.
2. NFrank-Elektro ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers eingeschränkt werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
XIII. Transparenzhinweis zur Erstellung
Diese AGB-Vorlage wurde mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt und anschließend inhaltlich für den Einsatz als Muster im Elektrohandwerk strukturiert. Vor der tatsächlichen Verwendung sollte eine rechtliche Prüfung im konkreten Einzelfall erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Gleiche Optik wie bei „Über mich“, reduziert auf die WordPress-Standardfarben und mit einheitlicher Umrandung aller AGB-Klappfelder.
Für Verträge mit Unternehmern.
NFrank-Elektro
Inhaber: Nicolas Frank
Ferdinand-Creutz-Straße 8
64720 Michelstadt
Telefon: +49 6061 6308727
E-Mail: mail@nfrank-elektro.de
Hinweis: Diese Vorlage ist als Arbeitsgrundlage für Verträge mit Unternehmern gedacht. Im B2B-Bereich besteht größerer Gestaltungsspielraum als im Verbrauchergeschäft, dennoch unterliegen AGB weiterhin der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und angrenzenden Vorschriften.
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NFrank-Elektro, Inhaber Nicolas Frank, und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Vertragsschluss
1. Angebote von NFrank-Elektro sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Ausführungsbeginn oder Lieferung zustande.
3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, technische Unterlagen, Leistungsverzeichnisse und schriftliche Zusatzvereinbarungen.
III. Leistungen, Mitwirkung und Ausführung
1. NFrank-Elektro erbringt Liefer-, Werk-, Montage-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturleistungen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
2. Der Kunde hat alle für die Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere Zutritt zu gewähren, technische Voraussetzungen zu schaffen und erforderliche Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen.
3. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern Ausführungsfristen angemessen und berechtigen zur Geltendmachung hierdurch entstehender Mehrkosten.
4. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert vergütet.
IV. Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.
3. NFrank-Elektro ist berechtigt, bei größeren oder fortlaufenden Leistungen Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
5. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von NFrank-Elektro.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags sicherungshalber an NFrank-Elektro ab; NFrank-Elektro nimmt die Abtretung an.
3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde NFrank-Elektro unverzüglich zu informieren.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent, wird NFrank-Elektro auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
VI. Termine und Fristen
1. Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Nicht von NFrank-Elektro zu vertretende Umstände, insbesondere Lieferverzögerungen von Zulieferern, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, verlängern Fristen angemessen.
3. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
VII. Abnahme
1. Soweit Werkleistungen geschuldet sind, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme nach Anzeige der Fertigstellung verpflichtet.
2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Erfolgt innerhalb von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme, obwohl der Kunde zur Abnahme aufgefordert wurde, kann die Leistung als abgenommen gelten, sofern der Kunde auf diese Folge hingewiesen wurde.
4. Nimmt der Kunde die Leistung in Benutzung, kann dies als konkludente Abnahme gewertet werden.
VIII. Gewährleistung und Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.
2. NFrank-Elektro ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl zu bestimmen.
3. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen; im Übrigen gilt § 377 HGB.
4. Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung oder, bei Werkleistungen, ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
5. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
IX. Haftung
1. NFrank-Elektro haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
X. Reparatur-, Montage- und Werkleistungen
1. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ergibt sich während der Ausführung, dass zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich sind, dürfen diese gesondert berechnet werden, wenn der Kunde hierüber informiert wurde oder die Leistung zur sachgerechten Ausführung erforderlich war.
3. Der Kunde kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Im Fall der freien Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen, Aufwendungen und der entgangene Gewinn nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
4. NFrank-Elektro steht wegen Forderungen aus Reparatur-, Werk- oder Montageleistungen ein Pfandrecht an den in Besitz genommenen Gegenständen zu, soweit gesetzlich zulässig.
XI. Gerichtsstand und Recht
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von NFrank-Elektro, soweit gesetzlich zulässig.
XII. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
XIII. Transparenzhinweis zur Erstellung
Diese AGB-Vorlage wurde mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt und anschließend inhaltlich für den Einsatz im B2B-Bereich des Elektrohandwerks strukturiert. Vor der tatsächlichen Verwendung sollte eine rechtliche Prüfung im konkreten Einzelfall erfolgen.
